Gefahrguttransport
Für Gefahrguttransporte bestehen auf Bundes- und EU-Ebene sowie im internationalen Rahmen eine Vielzahl von Vorschriften, die laufend aufgrund verbesserter Transporttechnologien und neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Wirkung und Gefährlichkeit von Produkten angepasst werden.
Diese Änderungen werden grundsätzlich in einem zweijährigen Rhythmus bekannt gegeben.Dies ist zwar notwendig, macht die Vorschriften aber nicht einfacher. Zudem sind sie oft für die Praxis nicht immer verständlich und wenig anwendungsfreundlich gestaltet. Hinzu kommt, dass für die Behandlung und den Transport von Gefahrgütern eine Vielzahl von Behörden in den Bundesländern zuständig sind.
Da sich die Behörden nicht nur als reine Überwachungsorgane sehen, sondern auch den Firmen bei der richtigen Anwendung der Gefahrgutrechtsvorschriften beratend zur Seite stehen wollen, hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Informationen unter folgender Adresse veröffentlicht.
Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Gefahrgutrechtsvorschriften für den Anwender transparent darzustellen und damit die Beförderung gefährlicher Güter sicherer zu machen.
Auf diesen Seiten werden aktuelle Informationen und Erläuterungen zu den sich ändernden Gefahrgutrechtsvorschriften bekannt gegeben. Damit sollen die am Gefahrguttransport Beteiligten besser informiert werden. Durch geeignete Maßnahmen und zielgerichtetes Handeln kann das Risiko, dass bei einem Transport etwas passiert, weiter gesenkt werden